Gutachten
In 4 Schritten zum gerichts- und behördenverwertbaren Gutachten für
Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen,
Wohn- und Geschäftshäuser sowie Gewerbe- und Industrieimmobilien.
Wir bewerten bundesweit, auch in Sachen Erbschafts- und Schenkungssteuer.
1. Kontakt
Gütersloh
Telefon: 0 52 41 – 96 17 900
Olpe
Telefon: 0 27 61 – 6 52 28
Gerne auch per Email an info(at)marktwerte.de
oder nutzen Sie das Kontaktformular.
2. Daten
Es werden folgende Daten benötigt:
Öffnen
die Auftraggeberdaten
die Eigentümerdaten
die Objektadresse
(falls bekannt auch Gemarkung, Flur, Flurstück und die Grundbuchdaten)
die Art der Immobilie
(z. B. Einfamilienhaus, Industriehalle)
der Grund der Gutachtenerstellung
(z. B. Verkauf, Erbauseinandersetzung, Rechtsstreit) siehe auch Bewertungsanlässe
und der Wertermittlungs-
stichtag
3. Vertrag
Wenn Sie ein Gutachten wünschen, erhalten Sie per Post oder Email einen Sachverständigenvertrag. Senden Sie uns diesen bitte ausgefüllt und gegengezeichnet per Post, Email oder Telefax, zurück.
VERTRAG SELBST AUSDRUCKEN
Sie dürfen den Vertrag auch HIER gerne selbst ausfüllen. Den ausgefüllten Vertrag dann bitte ausdrucken, auf den Seiten 4, 6 und 7 unterzeichnen und uns bitte per Email, Telefax oder Post zusenden. Wir werden diesen dann schriftlich bestätigen und einen Termin für die Ortsbesichtigung mit Ihnen vereinbaren.
Zum Ausfüllen am PC benötigen Sie ggf. den Adobe Acrobat Reader, den Sie hier herunterladen können.
4. Besichtigung
Etwa zwei Wochen nach Auftragseingang erfolgt der Ortstermin.
In der Zwischenzeit werden die erforderlichen Behördenauskünfte (Grundbuch, Liegenschaftskataster etc.) angefordert.
Dauer bis zur Fertigstellung
Gutachten für Ein- und Zweifamilienhäuser o. ä. Objekte sind ca. ein bis zwei Wochen nach der Besichtigung fertig und werden per Post (Einschreiben mit Rückschein) an den Auftraggeber übersandt.
Bei größeren Immobilien (z. B. Industrieobjekten) richtet sich die Lieferzeit nach Größe und Arbeitsumfang.
1. Kontakt
Gütersloh
Telefon: 0 52 41 – 96 17 900
Olpe
Telefon: 0 27 61 – 6 52 28
oder senden Sie uns eine Email an info(at)marktwerte.de
2. Daten
Es werden folgende Daten benötigt:
Öffnen
die Auftraggeberdaten
die Eigentümerdaten
die Objektadresse (falls bekannt auch Gemarkung, Flur, Flurstück und die Grundbuchdaten)
die Art der Immobilie (z. B. Einfamilienhaus oder Industriehalle)
der Grund der Gutachtenerstellung (z. B. Verkauf, Erbauseinandersetzung, Rechtsstreit) siehe auch Bewertungsanlässe
3. Vertrag
Wenn Sie ein Gutachten wünschen, erhalten Sie per Post oder Email einen Sachverständigenvertrag. Senden Sie uns diesen bitte ausgefüllt und gegengezeichnet per Post, Email oder Telefax, zurück.
Vertrag selbst ausdrucken
Sie dürfen den Vertrag auch HIER gerne selbst ausfüllen.
Den ausgefüllten Vertrag bitte anschließend ausdrucken, auf den Seiten 4, 6 und 7 unterzeichnen und uns bitte per Email, Telefax oder Post zusenden.
Wir werden diesen dann schriftlich bestätigen und einen Termin für die Ortsbesichtigung mit Ihnen vereinbaren.
Zum Ausfüllen benötigen Sie ggf. den Adobe Acrobat Reader, den Sie hier herunterladen können.
4. Besichtigung
Etwa zwei Wochen später erfolgt die Ortsbesichtigung. In der Zwischenzeit werden die zur Wertermittlung erforderlichen Unterlagen von den entsprechenden Behörden angefordert.
Was kostet ein gerichtsverwertbares vollumfängliches Gutachten?
Die Kosten für privat in Auftrag gegebene gerichts- und behördenverwertbare Gutachten (i.S.d. § 194 BauGB) richten sich nach der „Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung (HonRIB)“ und können im Sachverständigenvertrag für gerichts- und behördenverwertbare Gutachten auf Seite 5 eingesehen werden. Den Sachverständigenvertrag finden Sie HIER.
Was beinhaltet ein gerichtsverwertbares vollumfängliches Gutachten?
Nach einer ausführlichen Beschreibung des Auftrags, der privat- und öffentlich-rechtlichen Gegebenheiten sowie einer Grundstücks- und Gebäudebeschreibung mit allen Besonderheiten (Schäden, Rechte usw.), wird der Verkehrswert mit mindestens zwei modernen Verfahren (nach neuester Gesetzgebung) ermittelt.
Der Bodenwert regelmäßig mit dem Vergleichswertverfahren, das aufstehende Gebäude mit dem Sachwertverfahren, in dem die Substanz mit allen vorhandenen Merkmalen (Alter, Restnutzungsdauer, Schäden etc.) berücksichtigt wird, oder/und mit dem Ertragswertverfahren anhand der nachhaltigen Erträge.
Welches Verfahren vorrangig verwendet wird, hängt von der Art der Immobilie ab (z.B. Industrieobjekt oder Einfamilienhaus).
Alle angewendeten Verfahren führen letztendlich zum Verkehrswert i.S.d. § 194 BauGB (Baugesetzbuch).
Bewertung von Gewerbe- und Industrieobjekten, unser Spezialgebiet.
Hierbei bedarf es besonderer Erfahrungen über diesen Markt. Seit über 30 Jahren bewerten wir auch Gewerbe- und Industrieobjekte und haben hierbei reichlich Kenntnisse in diesem Segment. Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gerne zur Verfügung.
Keine Kurzgutachten
Es gibt bei uns leider keine Kurzgutachten. In einem behördenverwertbaren (Voll)Gutachten ist jede Zahl – durch einen Rechenvorgang und eine Quellenangabe – nachvollziehbar dargelegt. Das ist in einem Kurzgutachten nicht der Fall. Zudem fehlen in einem Kurzgutachten die notwendigen textlichen Erläuterungen der entsprechenden Gesetztestexte und eine ausführliche Grundstücks- und Gebäudebeschreibung. So kamen bei Kurzgutachten immer wieder Fragen auf, was im Nachhinein wesentlich mehr Aufwand bedeutete. Daher haben wir die Erstellung von Kurzgutachten eingestellt.
Für Gerichte hier die Safe-ID für das Justizpostfach (MJP):
DE.Justiz.731131fa-1b4d-4b79-a359-3b385b1bf4eo.84aa