Standort Gütersloh

0 52 41 / 96 17 900

Standort Olpe:

0 27 61 / 6 52 28

KONTAKT

Gutachten

In 4 Schritten zum gerichts- und behördenverwertbaren Gutachten für
Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser,
Eigentumswohnungen,
Wohn- und Geschäftshäuser sowie
Gewerbe- und Industrieimmobilien.

1. Kontakt

Gütersloh
Telefon: 0 52 41 – 96 17 900

Olpe
Telefon: 0 27 61 – 6 52 28

Gerne auch per Email an info(at)marktwerte.de
oder nutzen Sie das Kontaktformular.

2. Daten

Es werden folgende Daten benötigt:

Öffnen

die Auftraggeberdaten

die Eigentümerdaten

die Objektadresse
(falls bekannt auch Gemarkung, Flur, Flurstück und die Grundbuchdaten)

die Art der Immobilie
(z. B. Einfamilienhaus, Industriehalle)

der Grund der Gutachtenerstellung
(z. B. Verkauf, Erbauseinandersetzung, Rechtsstreit) siehe auch Bewertungsanlässe

und der Wertermittlungs-
stichtag

3. Vertrag

Wenn Sie ein Gutachten wünschen, erhalten Sie per Post oder Email einen Sachverständigenvertrag. Senden Sie uns diesen bitte ausgefüllt und gegengezeichnet per Post, Email oder Telefax, zurück.

VERTRAG SELBST AUSDRUCKEN

Sie dürfen den Vertrag auch HIER gerne selbst ausfüllen. Den ausgefüllten Vertrag dann bitte ausdrucken, auf den Seiten 4, 6 und 7 unterzeichnen und uns bitte per Email, Telefax oder Post zusenden. Wir werden diesen dann schriftlich bestätigen und einen Termin für die Ortsbesichtigung mit Ihnen vereinbaren.

Zum Ausfüllen am PC benötigen Sie ggf. den Adobe Acrobat Reader, den Sie hier herunterladen können.

 

4. Besichtigung

Etwa zwei Wochen nach Auftragseingang erfolgt der Ortstermin.
In der Zwischenzeit werden die erforderlichen Behördenauskünfte (Grundbuch, Liegenschaftskataster etc.) angefordert.

Dauer bis zur Fertigstellung

Gutachten für Ein- und Zweifamilienhäuser o. ä. Objekte sind ca. ein bis zwei Wochen nach der Besichtigung fertig und werden per Post (Einschreiben mit Rückschein) an den Auftraggeber übersandt.

Bei größeren Immobilien (z. B. Industrieobjekten) richtet sich die Lieferzeit nach Größe und Arbeitsumfang.

 

1. Kontakt

Gütersloh
Telefon: 0 52 41 – 96 17 900

Olpe
Telefon: 0 27 61 – 6 52 28

oder senden Sie uns eine Email an info(at)marktwerte.de

2. Daten

Es werden folgende Daten benötigt:

Öffnen

die Auftraggeberdaten

die Eigentümerdaten

die Objektadresse (falls bekannt auch Gemarkung, Flur, Flurstück und die Grundbuchdaten)

die Art der Immobilie (z. B. Einfamilienhaus oder Industriehalle)

der Grund der Gutachtenerstellung (z. B. Verkauf, Erbauseinandersetzung, Rechtsstreit) siehe auch Bewertungsanlässe

der Wertermittlungs-
stichtag

3. Vertrag

Wenn Sie ein Gutachten wünschen, erhalten Sie per Post oder Email einen Sachverständigenvertrag. Senden Sie uns diesen bitte ausgefüllt und gegengezeichnet per Post, Email oder Telefax, zurück.

Vertrag selbst ausdrucken

Sie dürfen den Vertrag auch HIER gerne selbst ausfüllen.

Den ausgefüllten Vertrag bitte anschließend ausdrucken, auf den Seiten 4, 6 und 7 unterzeichnen und uns bitte per Email, Telefax oder Post zusenden.
Wir werden diesen dann schriftlich bestätigen und einen Termin für die Ortsbesichtigung mit Ihnen vereinbaren.

Zum Ausfüllen benötigen Sie ggf. den Adobe Acrobat Reader, den Sie hier herunterladen können.

4. Besichtigung

Etwa zwei Wochen später erfolgt die Ortsbesichtigung. In der Zwischenzeit werden die zur Wertermittlung erforderlichen Unterlagen von den entsprechenden Behörden angefordert.

Was kostet ein gerichtsverwertbares vollumfängliches Gutachten?

Die Kosten für privat in Auftrag gegebene gerichts- und behördenverwertbare Gutachten (i.S.d. § 194 BauGB) richten sich nach der „Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung (HonRIB)“ und können HIER eingesehen werden. Den Sachverständigenvertrag für gerichts- und behördenverwertbare Gutachten finden Sie HIER.

Was beinhaltet ein gerichtsverwertbares vollumfängliches Gutachten?

Nach einer ausführlichen Beschreibung des Auftrags, der Auftragsabwicklung, der privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Gegebenheiten sowie einer Grundstücks- und Gebäudebeschreibung mit allen vorhandenen Besonderheiten (Schäden, Rechte usw.), wird der Verkehrswert mit mindestens zwei Verfahren ermittelt.
Der Bodenwert regelmäßig mit dem Vergleichswertverfahren. Das aufstehende Gebäude dann mit dem Sachwertverfahren, in dem die Substanz mit allen vorhandenen Merkmalen (Alter, Restnutzungsdauer, Schäden etc.) berücksichtigt wird, oder/und mit dem Ertragswertverfahren anhand der nachhaltigen Erträge.
Welches Verfahren vorrangig verwendet wird, hängt von der Art der Immobilie ab (z.B. Industrieobjekt oder Einfamilienhaus).
Alle angewendeten Verfahren führen letztendlich zum Verkehrswert i.S.d. § 194 BauGB (Baugesetzbuch).

Bewertung von Gewerbe- und Industrieobjekten, unser Spezialgebiet.

Hierbei bedarf es besonderer Erfahrungen über diesen Markt. Seit über 30 Jahren bewerten wir auch Gewerbe- und Industrieobjekte und haben hierbei reichlich Kenntnisse in diesem Segment. Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gerne zur Verfügung.

Leider gibt es keine Auskunft zu Zwangs­versteigerungs­­gutachten.

Leider dürfen wir ohne Zustimmung des zuständigen Versteigerungsgerichts keine Auskunft zu Zwangsversteigerungsgutachten erteilen. Wenden Sie sich bitte unter Angabe des Gerichtsaktenzeichens (z. B.: 11 K ../..) an das entsprechende Gericht. Dort können Sie zudem das vollständige Gutachten einsehen.